Kategorie: Produkte
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Auszug aus dem Familienstandsregister / Zivilregisterauszug (LBN) بيان قيد عائلي عن سجلات المقيمين
Normaler Preis Von €79,00 EURNormaler PreisGrundpreis / pro€60,00 EURAktueller Preis Von €79,00 EUR -
Auszug aus dem Familienstandsregister / Zivilregisterauszug (SYR) صورة عن قيد عائلي من السجلات المدنية
Normaler Preis Von €79,00 EURNormaler PreisGrundpreis / pro€60,00 EURAktueller Preis Von €79,00 EUR -
Auszug aus dem Geburtenregister (LBY) مستخرج رسمي من سجل المواليد
Normaler Preis €89,00 EURNormaler PreisGrundpreis / pro -
Auszug aus dem Personenstandsregister (JOR) شهادة صورة القيد الفردي
Normaler Preis Von €79,00 EURNormaler PreisGrundpreis / pro -
Auszug aus dem Personenstandsregister (LBN) بيان قيد إفرادي
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisGrundpreis / pro€75,00 EURAktueller Preis €79,00 EUR -
Auszug aus dem Personenstandsregister (SYR) صورة عن قيد مدني فردي
Normaler Preis Von €79,00 EURNormaler PreisGrundpreis / pro -
Auszug aus dem Register für ansässige Bürger (LBN) مستخرج عن سجلات المقيمين
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisGrundpreis / pro€75,00 EURAktueller Preis €79,00 EUR
Häufig gestellte Fragen
Wird die Übersetzung beglaubigt?
Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.
Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?
Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?
In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulataen und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.
Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.
Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?
Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.