Kategorie: Litauen
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde zur Vorlage bei Behörden?
Über uns können Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde online bestellen. Die Übersetzung wird ausschließlich von gerichtlich zugelassenen Übersetzern angefertigt, die die Richtigkeit der angefertigten Übersetzung mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.
Sie haben die Urkunde, die Sie übersetzen lassen möchten, nicht in unserem Onlineshop gefunden? Schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Dokument, das Sie übersetzen lassen möchten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot!
Preis inkl. Beglaubigung durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer
Wie funktioniert das Bestellen einer Übersetzung?
1.) Datei eingescannt hochladen oder nach Abschluss der Bestellung zuschicken.
2.) Auswahl in den Warenkorb legen und Bestellung abschließen.
3.) Fertig! Sie erhalten die fertige und beglaubigte Übersetzung bequem auf dem Postweg nach Hause!
Jums reikia pateikti patvirtintą oficialaus dokumento vertimą valstybinėms institucijoms?
Pas mus galite užsisakyti patvirtintą savo oficialaus dokumento vertimą internetu. Patvirtintą vertimą atlieka išskirtinai teismo įgalioti vertėjai raštu, kurie antspaudu ir parašu tvirtina vertimo tikslumą.
Neradote oficialaus dokumento, kurį norite išversti, mūsų internetinėje parduotuvėje? Atsiųskite mums el. laišką su dokumentu, kurį reikia išversti. Mielai paruošime Jums pasiūlymą!
Kaina, įskaitant teismo įgalioto vertėjo raštu tvirtinimą.
Kaip užsisakyti vertimą raštu?
1.) Įkelkite skenuoto dokumento failą arba užbaigę užsakymą atsiųskite paštu.
2.) Parinktį įdėkite į pirkinių krepšelį ir užbaikite užsakymą.
3.) Baigta! Atliktą ir patvirtintą vertimą patogiai gausite paštu į namus!
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Aufenthaltstitel (LTU) – Ilgalaikio gyventojo leidimas
Normaler Preis €45,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Auszug aus dem Zivilregister/Personenstandsregister (LTU) – Išrašas iš civilinės būklės akto įrašo
Normaler Preis €85,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (LTU) – Pažyma, patvirtinanti kliūčių sudaryti santuoką nebuvimą
Normaler Preis €75,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Eheurkunde (LTU) – Santuokos liudijimas
Normaler Preis €75,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Familienstandsbescheinigung (LTU) – Pažyma apie šeiminę padėtį
Normaler Preis €75,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Führerschein (LTU) – Vairuotojo pažymėjimas
Normaler Preis €45,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Geburtsurkunde (LTU) – Gimimo liudijimas
Normaler Preis €75,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Hochschulabschluss (LTU) – Aukštojo mokslo diplomas
Normaler Preis €75,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Personalausweis (LTU) – Asmens tapatybės kortelė
Normaler Preis €45,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Scheidungsurkunde (LTU) – Ištuokos liudijimas
Normaler Preis €75,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Sterbeurkunde (LTU) – Mirties liudijimas
Normaler Preis €75,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro
Häfig gestellte Fragen
<h3>Wird die Übersetzung beglaubigt?</h3>
Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.
<h3>Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?</h3>
Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
<h3>Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?</h3>
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
<h3>Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?</h3>
In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulataen und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.
Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.
<h3>Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?</h3>
Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.