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Beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden

Abiturzeugnis (SYR) شهادة الدراسة الثانوية

Abiturzeugnis (SYR) شهادة الدراسة الثانوية

Normaler Preis €75,00 EUR
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Beglaubigte Übersetzung eines Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife / Abitur Zeugnis (شهادة الدراسة الثانوية) ins Deutsche.


Herkunftsland: Arabische Republik Syrien.

Preis inkl. Beglaubigung und Steuern.


Wie funktioniert das Übersetzen?

1.) Bestellen und online bezahlen

2.) Nach Abschluss der Bestellung können Sie uns das Dokument, das Sie übersetzen wollen zuschicken. Das können Sie per Upload, WhatsApp, Fax oder in dem Sie auf die Bestellbestätigung antworten tun.

3.) Wir erstellen Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb weniger Werktage.

4.) Sie erhalten die Übersetzung per Post bequem nach Hause.


ترجمة مصدقة إلى اللغة الألمانية عن شهادة الدراسة الثانوية

بلد الإصدار: الجمهورية العربية السورية

السعر شامل التصديق والضريبة


كيف تتم عملية طلب الترجمة؟

أ) أطلب الترجمة وادفع عبر وسائل الدفع الإلكترونية 

ب) أرسل لنا المستند الذي تريد ترجمته بعد الانتهاء من عملية الطلب من خلال خاصية التحميل أو الواتساب أو الفاكس أو الماسينجر أو بالرد على رسالة تأكيد الطلب التي ستحصل عليها بالإيميل 

ج) ستصدر الترجمة المصدقة خلال أيام قليلة

د) سنقوم بإرسال الوثائق إلى منزلك بعد إنهاء عملية الترجمة عبر البريد المضمون

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Häfig gestellte Fragen

<h3>Wird die Übersetzung beglaubigt?</h3>

Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.

<h3>Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?</h3>

Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.

Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?

Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?

In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.

Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung  der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären. 

<h3>Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?</h3>

Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

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  • Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.

  • Beglaubigung und Versand

    Sie erhalten eine mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Urkundenübersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer zur Vorlage bei Behörden. Die Übersetzung wird im Original per Post zugeschickt.