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Beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden

Dolmetscher:in für Notartermin

Dolmetscher:in für Notartermin

Normaler Preis €390,00 EUR
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Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder Immobilie kaufen oder verkaufen und benötigen einen Dolmetscher beim Notar? Gerne unterstützen wir Sie bundesweit und stellen Ihnen einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher für das geplante Vorhaben.

Was kostet ein Dolmetscher beim Notar?

Die Kosten für die Heranziehung beim Notar können variieren. Die Preise hängen vom Thema und Umfang des Kaufvertrages oder der Grundschuldbestellung ab. Dabei regelt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) die Honorare für Dolmetscher und Übersetzungen.

Eine hochwertige Verdolmetschung beim Notar setzt die schriftliche Übersetzung des Kaufvertrages oder der Grundschuldbestellung voraus. Die Übersetzung ist auch wichtig, da man eine schriftliche Übersetzung des Vertrags in fremde Sprache zum Nachlesen erhält. Das ist besonders dann wichtig, wenn es später einmal zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Durchschnittlich kann man für einen Notariatstermin, ohne schriftlicher und beglaubigter Übersetzung, von einem halben Tagessatz ausgehen. Die Kosten belaufen sich regelmäßig zwischen 390,00 Euro bis 590,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

Inklusive der beglaubigten Übersetzung der Urkunden oder Verträge, liegen die Kosten je nach Umfang der Unterlagen regelmäßig zwischen 900,00 Euro bis 1.500,00 Euro.

Beispiel Kalkulation: Der Preis beinhaltet:

  • keine beglaubigte Übersetzung des Vertrages oder der Grundschuldbestellung von einem gerichtlich zugelassenen und ermächtigten Übersetzer.
  • An- und Abfahrtszeit zum Notar (ca. 1,0 bis 1,5 Stunde)
  • eventuelle Wartezeiten (ca. 15 Minuten)
  • Termindauer im Notariat
  • Gültig für Standardsprachen
 
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Gerne erstellen wir Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot.
 
Dazu schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: mail@resartus.de mit den folgenden Informationen:
  • Vertrag oder Grundschuldbestellung
  • Name des Notars
  • Einsatzort und Adresse
  • Termindatum
  • Terminuhrzeit
Bitte beachten Sie, dass der finale Vertrag uns mindestens 7 Werktage vor dem Termin für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung vorliegen muss, sofern eine beglaubigte Übersetzung gewünscht wird.

Storno-Bedingungen: Ab Auftragserteilung 100%.

Wichtig zu beachten:

  • Der Notartermin muss uns min. 7 Werktage im Voraus mitgeteilt werden.
  • Der Dolmetscher benötigt spätestens 4 Werktage vor dem Termin den Vertrag im Entwurf oder die Grundschuldbestellung zur Vorbereitung auf den Termin.

Die Preise für das Notariatsdolmetschen variieren sehr stark je nach benötigter Sprache und Dauer der An-  und Abeeise des Geeightsdolmetschers zum Einsatzort.

Für ein verbindliches Angebot, schreiben oder rufen Sie uns an. Danke. 

TEL. 0711 - 995 222-20

E-Mail: mail@resartus.de

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Häfig gestellte Fragen

<h3>Wird die Übersetzung beglaubigt?</h3>

Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.

<h3>Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?</h3>

Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.

Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?

Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?

In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.

Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung  der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären. 

<h3>Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?</h3>

Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

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    Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.

  • Beglaubigung und Versand

    Sie erhalten eine mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Urkundenübersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer zur Vorlage bei Behörden. Die Übersetzung wird im Original per Post zugeschickt.