Beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden
Dolmetschen im Standesamt: 1/2 Tagessatz
Dolmetschen im Standesamt: 1/2 Tagessatz
Beeidigte/r Dolmetscher*in für einen Termin beim Standesamt zur Beurkundung einer
- Eheschließung
- ähnliches
Buchungsbedingungen:
- Der Termin ist spätestens 10 Werktage im Voraus mit Angabe des Einsatzortes und Uhrzeit mitzuteilen.
- Die Verdolmetschung der Rede/Ansprache des Standesbeamten ist nicht Gegenstand der Buchung, kann aber gesondert gebucht werden.
- Der Beurkundungstermin dauert nicht länger als 2 Stunden.
Unser Festpreisangebot beinhaltet:
- Bis zu 2 Stunden im Standesamt (ohne Verdolmetschung der Rede/Ansprache). Kann gesondert gebucht werden.
- 1,5 Stunde für An- und Abfahrtszeit
- Fahrtkosten/Wegegeld (Kfz-Verschleiß und Kilometer)
- Bei höherem Umfang oder Aufwand können die Preise variieren.
- Inkl. MwSt. und Auslagen.
Weitere Hinweise:
- Dieses Angebot beinhaltet keine schriftlichen Übersetzungen.
- Dieses Angebot beinhaltet die mündliche Verdolmetschung der Beurkundung einer Eheschließung oder ähnliches im Standesamt.
Stornobedingungen: Ab Auftragserteilung 100%.
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Häfig gestellte Fragen
<h3>Wird die Übersetzung beglaubigt?</h3>
Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.
<h3>Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?</h3>
Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?
In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.
Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.
<h3>Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?</h3>
Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
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Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
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Beglaubigung und Versand
Sie erhalten eine mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Urkundenübersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer zur Vorlage bei Behörden. Die Übersetzung wird im Original per Post zugeschickt.