Beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden
Einbürgerungszusicherung
Einbürgerungszusicherung
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Einbürgerungszusicherung in eine fremde Sprache? Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen in alle Fremdsprachen zu fairen und festen Konditionen.
Herkunftsland: Bundesrepublik Deutschland.
Preis pro Seite inkl. Beglaubigung und Steuern.
Hinweis: Bei unverhältnismäßig viel Text in einer Seite behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. Bei dem Angebot gehen wir von max. 300 Wörtern pro Seite aus.
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Wie funktioniert das Übersetzen?
1.) Bestellen und online bezahlen.
2.) Nach dem Bestellprozess schicken wir Ihnen einen Link, über den Sie uns die Datei, die übersetzt werden soll sicher hochladen können. Hier können Sie uns auch ihre gewünschte Zielsprache mitteilen.
3.) Wir erstellen Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb weniger Werktage.
4.) Sie erhalten die Übersetzung per Post bequem nach Hause.
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Häfig gestellte Fragen
<h3>Wird die Übersetzung beglaubigt?</h3>
Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.
<h3>Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?</h3>
Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?
In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.
Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.
<h3>Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?</h3>
Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
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Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
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Beglaubigung und Versand
Sie erhalten eine mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Urkundenübersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer zur Vorlage bei Behörden. Die Übersetzung wird im Original per Post zugeschickt.