Kategorie: Produkte
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Bescheinigung über die Eheschließung (RUS) Справка о заключении брака
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Bescheinigung über die Eintragung einer Ehe durch das Scharia-Gericht (SYR) بيان اثبات زواج صادر عن المحكمة الشرعية
Normaler Preis €119,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Bescheinigung über die Eintragung einer Ehe durch das Scharia-Gericht (SYR) بيان اثبات زواج صادر عن المحكمة الشرعية
Normaler Preis €119,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Bescheinigung über die Namensführung / Справка о ношении фамилии, имени, отчества
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Bescheinigung über Namensänderung / Справка о смене фамилии, имени, отчества
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Dienstausweis (GBR) Warrant card
Normaler Preis €49,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Diplom (RUS) Диплом
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Dolmetschen im Standesamt: 1/2 Tagessatz
Normaler Preis €490,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Nicht möglich
Dolmetscher:in für Notartermin
Normaler Preis Von €490,00 EURNormaler PreisStückpreis / proNicht möglich -
Ehebescheinigung (GR) Ληξιαρχική πράξη γάμου
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (ALB) – Certifikatë për lidhje martese
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (BGR) Удостоверение за сключване на брак от български гражданин в чужбина
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (BIH) Potvrda o sposobnosti za sklapanje braka
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (CZE) – Vysvědčení o právní způsobilosti k uzavření manželství
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (FRA) Certificat de capacité matrimoniale
Normaler Preis €79,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (GEO) ქორწინების მოწმობა დატვირთვის
Normaler Preis €89,00 EURNormaler PreisStückpreis / pro
Häfig gestellte Fragen
<h3>Wird die Übersetzung beglaubigt?</h3>
Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.
<h3>Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?</h3>
Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
<h3>Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?</h3>
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
<h3>Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?</h3>
In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulataen und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.
Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.
<h3>Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?</h3>
Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.
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